Intensivwohngruppe Z(w)eitheimat – stationäres Angebot für Geschwisterkonstellationen
HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE
§§ 27 ff in Verbindung mit §§ 34, 35a und 41 des SGB VIII.
DAUER
Die Hilfe ist langfristig und kann bei entsprechender Entwicklung des Herkunftssystems eine Rückführung zum Ziel haben. Sie richtet sich nach dem Hilfeplan nach § 36 SGB VIII.
ZIELSETZUNG
Oberstes Ziel der Maßnahme ist der Schutz und die Förderung der betroffenen Kinder und Jugendlichen, sowie der Erhalt der Geschwisterbindung.
ZIELGRUPPE
Das Angebot ist notwendig und geeignet für 6 Kinder und Jugendliche in diversen Geschwisterkombinationen ab vier Jahren, die vorübergehend oder langfristig nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie oder in ihrer bisherigen Unterbringung bleiben können.