HzE (Hilfen zur Erziehung) in Kindertagesstätten

HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE

Als gesetzliche Grundlage für HzE in Kitas dienen §§ 27 und 36 SGB VIII. Bezugnehmend auf § 36 SGB VIII wurde für den Sozialraum Düsseldorf ein vereinfachtes Hilfeplanverfahren entwickelt.

DAUER

Die Hilfe ist auf eine längere Dauer (6 bis 18 Monate) angelegt, wird jedoch mindestens für sechs Monate durchgeführt.

ZIELSETZUNG

Mögliche Problemstellungen und Defizite werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt – sowohl in der Entwicklung des Kindes als auch in seiner Bildungskarriere – erkannt und bearbeitet. Dadurch kann schwerwiegenderen, oft deutlich komplexeren Problemstellungen in späteren Abschnitten der Bildungskette, wie z.B. Schulabstinenz, aktiv vorgebeugt werden.

ZIELGRUPPE
HzE in Kitas richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von 2 bis 6, die in einer Kindertageseinrichtung betreut werden und einen erhöhten Förderbedarf in Zusammenhang mit der Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten aufweisen. Dieser liegt dann vor, wenn die Entwicklung des Kindes sechs Monate von der durchschnittlichen Entwicklung seiner Altersgruppe abweicht oder seine sozial-emotionale Entwicklung aufzeigt, dass eine intensivere Zuwendung durch Fachpersonal benötigt wird.
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