HzE (Hilfen zur Erziehung) in Kindertagesstätten

HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE

Als gesetzliche Grundlage für HzE in Kitas dienen §§ 27, 30 und 36 SGB VIII und wird durch das zuständige Jugendamt gewährt und gesteuert.

Die Ausgangslage erfolgt im Rahmen des Hilfplanverfahrens in enger Abstimmung mit allen Beteiligten.

DAUER

Die Hilfe ist in der Regel auf einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten angelegt. Die konkrete Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes und wird im Hilfeplanverfahren regelmäßig überprüft und angepasst.

ZIELSETZUNG

Ziel der Hilfe ist es, frühzeitig auf Entwicklungsrisiken zu reagieren und Kinder in ihrer sozial – emotionalen Entwicklung gezielt zu unterstützen.
Durch die altersintegrierte Förderung im Setting der Kindertageseinrichtung können Schwierigkeiten früh erkannt und bearbeitet werden. Dadurch wird die Entstehung komplexer Problemlagen im weiten Entwicklungsverlauf wirksam vorgebeugt.

ZIELGRUPPE
HzE in Kitas richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von 2 bis 6, die in einer Kindertageseinrichtung betreut werden und einen erhöhten sozial – emotionalen Unterstützungsbedarf aufweisen.

Ein solcher Bedarf liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • die Entwicklung des Kindes deutlich von altersentsprechender Erwartung abweicht
  • sozial – emotionale Auffälligkeiten bestehen
  • eine intensivere pädagogische Begleitung im Alltag erforderlich ist

Ansprech­partner:innen

Tanja
Heidtmann

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