Familienanaloge Hilfen nach § 33.2

HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE

Stationäre erzieherische Hilfen nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 33,2

DAUER

Die Dauer der Unterbringung wird durch das Hilfeplanverfahren überprüft. Rückführungsoptionen werden ermittelt und je nach Bedarf in Form eines Übergangsmanagements übertragen.

ZIELSETZUNG

Ziel dieser Fachpflegestellen ist die ganzheitliche Förderung emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Fertigkeiten im familiären Kontext.

ZIELGRUPPE
Fachpflegestellen sind besonders geeignet für Kinder im Aufnahmealter zwischen 0 – 14 Jahren, die langfristig nicht mehr in ihrem bisherigen Setting bleiben können. Die aufgenommen Kinder erhalten eine fachlich qualifizierte Betreuung in einem belastbaren, pädagogisch ausgebildeten familiären bzw. häuslichen Rahmen.
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