Familienanaloge Hilfen nach § 34

HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE

Stationäre erzieherische Hilfen nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 und der Möglichkeit die Hilfe in § 33.2, § 35a und § 41 SGB VIII umzuwandeln.

DAUER

Die Dauer der Unterbringung wird durch das Hilfeplanverfahren überprüft.

ZIELSETZUNG

Ziel der familienanalogen Hilfen nach § 34 ist die ganzheitliche Förderung im professionellen & familiären Kontext.

ZIELGRUPPE
Die familienanaloge Hilfe ist besonders geeignet für Kinder im Aufnahmealter von 0 – 14 Jahren.
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