Beratung und Begleitung

HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE

Ambulante erzieherische Hilfe nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 30, 31, 35, 35a, 36 und 41 SGB VIII.

DAUER

Die Dauer und die Intensität der Hilfe wird durch das Hilfeplanverfahren festgelegt und überprüft.

ZIELSETZUNG

Ziel ist es, die Kompetenzen und Fähigkeiten der KlientInnen so zu erweitern, dass Hilfen minimiert oder tendenziell überflüssig werden. Es geht um eine bedarfsorientierte Unterstützung zur Stabilisierung von Familien und Systemen und um eine Vermeidung von Fremdunterbringungen.

Kinder, Jugendliche, Familiensysteme, Teilsysteme oder Patchworkfamilien, bei denen die Problemlage eines Kindes / Jugendlichen im Zusammenwirken mit dem umgehenden Lebens – Erziehungssystem verändert werden kann. Beispiele können sein:

  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Trennung und Scheidung von Eltern
  • Unzureichende Versorgung und Vernachlässigung von Kindern
  • Suchtproblematiken
  • Kriminelles Verhalten von Kindern und Jugendlichen
  • § 8a Meldungen
  • Oder ähnliches…

Ansprech­partner:innen

Linda Fischer

Bereichsleitung
 +49 163 488 08 02
 +49 211 8800079

Astrid König

Bereichsleitung
 +49 163 488 08 42
 +49 203 31772651

Christine Steinbrink

Bereichsleitung
 +49 163 488 07 02
 +49 211 8800079
Kontakt
Öffnungszeiten
  • Telefonisch erreichbar:
    Mo – Do: 08 – 16 Uhr
    Fr: 08 – 15 Uhr

  • Büro Öffnungszeiten:
    Mo, Di, Do: 09 – 15 Uhr
    Mi: 09 – 13 Uhr
    Fr: geschlossen

Mitgliedschaften