Beratung und Begleitung

HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE

Ambulante erzieherische Hilfe nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 30, 31, 35, 35a, 36 und 41 SGB VIII.

DAUER

Die Dauer und die Intensität der Hilfe wird durch das Hilfeplanverfahren festgelegt und überprüft.

ZIELSETZUNG

Ziel ist es, die Kompetenzen und Fähigkeiten der KlientInnen so zu erweitern, dass Hilfen minimiert oder tendenziell überflüssig werden. Es geht um eine bedarfsorientierte Unterstützung zur Stabilisierung von Familien und Systemen und um eine Vermeidung von Fremdunterbringungen.

Kinder, Jugendliche, Familiensysteme, Teilsysteme oder Patchworkfamilien, bei denen die Problemlage eines Kindes / Jugendlichen im Zusammenwirken mit dem umgehenden Lebens – Erziehungssystem verändert werden kann. Beispiele können sein:

  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Trennung und Scheidung von Eltern
  • Unzureichende Versorgung und Vernachlässigung von Kindern
  • Suchtproblematiken
  • Kriminelles Verhalten von Kindern und Jugendlichen
  • § 8a Meldungen
  • Oder ähnliches…
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