Ambulantes Clearing

HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE

Die Hilfe wird auf der rechtlichen Grundlage der §§ 27 und 36 des SGB VIII erbracht.

DAUER

3-5 Monate:
Als Start gilt eine Beauftragung durch das Jugendamt mit einem Gespräch mit der zuständigen Fallführung, zwei Fachkräften (in der Regel ein Co-Team), der Koordination von TROTZDEM e.V. und der gesamten Familie. Ein erstes Hilfeplangespräch erfolgt nach 6 bis 8 Wochen.

ZIELSETZUNG

Ziel ist es, eine von allen Beteiligten getragene Einschätzung der familiären Situation zu erarbeiten, die als gemeinsame Grundlage für weitere zielorientierte Veränderungsprozesse dient. In der Clearingphase wird mit konkreten Fragestellungen von den Beteiligten Profil, Art und Umfang weiterer möglicher Hilfen entwickelt.

Das Angebot ist notwendig und geeignet für Familiensysteme, die sich aktuell in unklaren und diffusen Schwierigkeitslagen befinden und akut Unterstützung benötigen.  Gründe hierfür können sein:

  • Mangelsituationen und soziale Auffälligkeiten, die bei den Kindern beobachtet wurden und werden,
  • Klärungsbedarf inwiefern bei Gefährdungssituationen mit den Eltern(-teilen) eine Arbeitsgrundlage zur Abwendung der Gefährdung erreicht werden kann,
  • Psychische und/oder psychiatrische Erkrankungen sowie sonstige chronische Erkrankungen oder seelische, geistige oder körperliche Behinderungen oder Beeinträchtigungen eines Familienmitgliedes und die damit einhergehenden unklaren Auswirkungen auf die Mitglieder des Systems,
  • eskalierende Konflikte oder Überforderungssituationen der Eltern und anderen betreuenden Bezugspersonen.
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