Ambulantes Clearing zur Perspektiventwicklung im Rahmen von Inobhutnahmen in externen Bereitschaftspflegefamilien
HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Hilfe zur Erziehung. Die Hilfe wird auf der rechtlichen Grundlage der §§ 27 und 36 des SGB VIII erbracht.
DAUER
Nach maximal 12 Wochen liegt in schriftlicher Form das Ergebnis des Clearingprozesses dem BSD zur weiteren Planung vor.
ZIELSETZUNG
Ziel des Clearings zur Perspektiventwicklung ist es, für junge Kinder von 0 – 6 Jahren, die in Obhut genommen wurden, eine geeignete Perspektive für deren zukünftigen Verbleib zu entwickeln. Die Durchführung eines Clearings zielt darauf, den Prozess der Perspektivklärung so weit wie möglich zu verkürzen, damit die (teilweise langwierigen) Anschlussprozesse rasch starten können.
ZIELGRUPPE
Das Angebot richtet sich an Kinder von 0 – 6 Jahren die bereits in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht sind.