Gebäude des Landtags Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Foto: Tuxyso, Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0, bearbeitet

Kinderschutz hat viele Gesichter

Am 9. Juni 2026 durften wir auf Einladung von Norika Creuzmann im Landtag NRW an einer Fachveranstaltung zum Thema „Unsichtbar betroffen – Kinder von Inhaftierten im Blick“ teilnehmen.

Kinderschutz und Kinderrechte im Fokus

Die Veranstaltung war Teil einer Reihe, die unterschiedliche Facetten von Kinderschutz und Kinderrechten in den Fokus rückt. Denn Kinderschutz beginnt nicht erst dort, wo eine akute Gefährdung sichtbar wird. Er zeigt sich auch in den Lebenssituationen von Kindern, deren Belastungen oft verborgen bleiben und deshalb leicht übersehen werden.

Kinder von inhaftierten Eltern gehören zu diesen Gruppen.

Wenn Strafe eine ganze Familie betrifft

Die Inhaftierung eines Elternteils trifft nie nur eine einzelne Person. Sie verändert Beziehungen, belastet Familiensysteme und stellt Kinder und Jugendliche vor Herausforderungen, für die sie keine Verantwortung tragen.

In den Vorträgen wurde deutlich, dass Kinder die Folgen einer Inhaftierung häufig unmittelbar erleben: durch Trennung, Verunsicherung, Loyalitätskonflikte, Scham oder gesellschaftliche Ausgrenzung. Wissenschaftliche Beiträge machten dabei deutlich, wie bedeutsam stabile Beziehungen und soziale Zugehörigkeit für die gesunde Entwicklung von Kindern sind.

Aus systemischer Perspektive überrascht dies nicht. Familien sind miteinander verbundene Systeme. Verändert sich ein Teil, wirkt sich dies auf alle Beteiligten aus.

Gerade deshalb stellt sich für uns nicht nur die Frage, wie mit straffällig gewordenen Menschen umgegangen wird, sondern auch, wie Kinder und Familien während dieser Zeit begleitet werden können.

Kinder brauchen Wahrheit, Beziehung und Zugehörigkeit

Ein Gedanke zog sich wie ein roter Faden durch die Veranstaltung:

Kinder brauchen ehrliche, altersangemessene Informationen und verlässliche Beziehungen.

Mehrfach wurde betont, dass die Wahrheit Kindern zugemutet werden kann. Oft sind belastende Fantasien schwerer auszuhalten als eine verständliche Erklärung der tatsächlichen Situation.

Ebenso bedeutsam sind Möglichkeiten, Beziehungen aufrechtzuerhalten. Regelmäßige Besuche, kindgerechte Besuchsräume, Familiennachmittage, Vorleseprojekte, Eltern-Kind-Gruppen oder die gemeinsame Gestaltung von Fotobüchern sind Beispiele dafür, wie Bindungen auch unter den Bedingungen des Strafvollzugs gestärkt werden können.

Kinderschutz endet nicht an Gefängnismauern

Besonders nachdenklich machte uns die wiederkehrende Botschaft vieler Referentinnen und Referenten:

Die Zuständigkeit der Jugendhilfe endet nicht an den Mauern einer Justizvollzugsanstalt.

Kinder leben nicht „drinnen“ oder „draußen“. Sie leben in Beziehungen. Deshalb braucht es eine gute Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Justiz, Pflegefamilien, Einrichtungen, Beratungsstellen und Herkunftsfamilien.

Das Bild der Giraffe, das von der Landesfachstelle verwendet wurde, blieb dabei besonders hängen: eine Giraffe, die über Mauern hinwegschaut und sowohl die Kinder außerhalb als auch die Eltern innerhalb der Einrichtungen im Blick behält.

Vielleicht beschreibt dieses Bild sehr treffend, worum es letztlich geht: nicht auf einzelne Institutionen zu schauen, sondern auf das gesamte Lebensumfeld eines Kindes.

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